Energierichtplan Steckborn
Der Energierichtplan 2014 ersetzt den Energierichtplan von 1997 und stimmt die Wärme- und Stromversorgung räumlich auf die energiepolitischen Ziele der Energiestadt Steckborn ab. Er weist Potenzialgebiete für Abwärme, Umweltwärme und Wärmeverbünde sowie Eignungs- und Prioritätsgebiete der Wärmeversorgung aus und bezeichnet die Gebiete mit Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf Dächern. Der Stadtrat hat ihn am 10. August … mehr lesen