Energierichtplan Steckborn

Auftraggeber
Stadtrat Steckborn
Gemeinde
Steckborn TG
Projektart
Energierichtplan
Stand
In Kraft
Zeitraum
2012–2016

Der Energierichtplan 2014 ersetzt den Energierichtplan von 1997 und stimmt die Wärme- und Stromversorgung räumlich auf die energiepolitischen Ziele der Energiestadt Steckborn ab. Er weist Potenzialgebiete für Abwärme, Umweltwärme und Wärmeverbünde sowie Eignungs- und Prioritätsgebiete der Wärmeversorgung aus und bezeichnet die Gebiete mit Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf Dächern. Der Stadtrat hat ihn am 10. August 2015 beschlossen.

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