- Auftraggeber
- Stadtrat Steckborn
- Gemeinde
- Steckborn TG
- Projektart
- Energierichtplan
- Stand
- In Kraft
- Zeitraum
- 2012–2016
Der Energierichtplan 2014 ersetzt den Energierichtplan von 1997 und stimmt die Wärme- und Stromversorgung räumlich auf die energiepolitischen Ziele der Energiestadt Steckborn ab. Er weist Potenzialgebiete für Abwärme, Umweltwärme und Wärmeverbünde sowie Eignungs- und Prioritätsgebiete der Wärmeversorgung aus und bezeichnet die Gebiete mit Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf Dächern. Der Stadtrat hat ihn am 10. August 2015 beschlossen.