Gewässerraumfestlegung Diessenhofen
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1074 vom 18. Dezember 2018 verlangt die grundeigentümerverbindliche Ausscheidung der Gewässerräume bis 31. Dezember 2026. In Diessenhofen sind die Gewässerräume am Rhein ausgeschieden und zur Genehmigung eingereicht. Für die übrigen Gewässer liegt der Planungsbericht vom 15. Juli 2026 für Vorprüfung und Mitwirkung vor.